1. WIRTSCHAFTSPLAN
- Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je
Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum
2. JAHRESABRECHNUNG
- Erstellung einer jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und
Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer
bestimmten Verteilerschlüssel
- Heizkosten-, Warmwasser- und Kaltwasserabrechnung
3. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG UND NIEDERSCHRIFT
- Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres
Besonderheit: Sofern nicht mehr als 8 Personen inkl. Versammlungsleiter und
Protokollführer an der Eigentümerversammlung teilnehmen, kann diese in den Geschäftsräumen der Hausverwaltung kostenfrei durchgeführt werden
4. HAUSORDNUNG
- Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen
5. ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT
- Betreuung und Überwachung von Leistungen der Vertragspartner der WEG
- Abschluss zwingend vorgeschriebenen Versicherungen für die Gemeinschaft inkl. Prüfung der Versicherungssumme, um
Unterdeckungen auszuschließen.
6. GELDVERWALTUNG
- Anlage der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse getrennt vom
eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften
- Verwaltung der Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
7. RECHNUNGSKONTROLLE UND –ANWEISUNG
- rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen,
Hauswart- und Bargeldkassen
8. BUCHFÜHRUNG
- Führen und Abrechnen von
- Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
- Einnahmekonten für Erträge;
- Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der
Mehrwertsteuer);
- Rücklagekonten einschließlich Anlage der
Mittel;
- Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne
Steuerberatungsleistung);
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am
gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und
Abrechnungsergebnisse
- Überwachung der pünktlichen
Hausgeldzahlung;
- Veranlassung der jährlichen Ablesung des
Wärmeverbrauchs
- Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft
beauftragte Serviceunternehmen
- Buchung der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten
je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
9. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
- Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, jährliche Begehung
der Wohnanlage
- Soweit notwendig, Heranziehung von Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft
10. AUFTRAGSVERGABE
- Empfehlungen bei Auswahl technischer Lösungen
- Mitwirkung bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
- Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
- Empfehlungen an Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung
11. INSTANTHALTUNG
- Einleitung der im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen
Maßnahmen
- Einholung ggf. mehrerer Kostenvoranschläge und Abstimmung des Umfang der Maßnahmen mit dem
Beirat/ETV
- Vergabe der Aufträge im Rahmen der laufenden Instandhaltung im Namen und für Rechnung der
Eigentümergemeinschaft
- Überwachung und Abnahme der Arbeiten
12. ÜBERWACHUNG
- Überwachung von Terminen bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, -
Abmahnung erforderlichenfalls bei Leistungsrückstand
13. SOFORTMASSNAHMEN
- Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie
z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
- Übernahme der Schadensmeldung an die Versicherung bei
versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
14. SCHLÜSSEL-BESTELLUNGEN
- Veranlassung der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der
Sicherheitsschließanlage für Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.
15. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
- Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker,
Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV)
- Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten
16. ALLGEMEINE VERWALTUNG
- Führung des Telefon- und Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für
gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde