Immobilienverwaltung

Leistungskatalog - Kurzfassung

1. WIRTSCHAFTSPLAN

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum

2. JAHRESABRECHNUNG

  • Erstellung einer jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel
  • Heizkosten-, Warmwasser- und Kaltwasserabrechnung

3. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG UND NIEDERSCHRIFT

  • Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres

Besonderheit: Sofern nicht mehr als 8 Personen inkl. Versammlungsleiter und Protokollführer an der Eigentümerversammlung teilnehmen, kann diese in den Geschäftsräumen der Hausverwaltung kostenfrei durchgeführt werden

4. HAUSORDNUNG

  • Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen

5. ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT

  • Betreuung und Überwachung von  Leistungen der Vertragspartner der WEG
  • Abschluss zwingend vorgeschriebenen Versicherungen für die Gemeinschaft inkl. Prüfung der Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.

6. GELDVERWALTUNG

  • Anlage der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse getrennt vom eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften
  • Verwaltung der Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

7. RECHNUNGSKONTROLLE UND –ANWEISUNG

  • rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen

8. BUCHFÜHRUNG

  • Führen und Abrechnen von
  • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
  • Einnahmekonten für Erträge;
  • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
  • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;
  • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
  • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
  • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
  • Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlung;
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
  • Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen
  • Buchung der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.

9. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM

  • Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, jährliche Begehung der Wohnanlage
  • Soweit notwendig, Heranziehung von Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft

10. AUFTRAGSVERGABE

  • Empfehlungen bei Auswahl technischer Lösungen
  • Mitwirkung bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
  • Empfehlungen an Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung

11. INSTANTHALTUNG

  • Einleitung der im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Einholung ggf. mehrerer Kostenvoranschläge und Abstimmung des Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat/ETV
  • Vergabe der  Aufträge im Rahmen der laufenden Instandhaltung im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft
  • Überwachung und Abnahme der Arbeiten

12. ÜBERWACHUNG

  • Überwachung von Terminen bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, - Abmahnung erforderlichenfalls bei Leistungsrückstand

13. SOFORTMASSNAHMEN

  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
  • Übernahme der Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

14. SCHLÜSSEL-BESTELLUNGEN

  • Veranlassung der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.

15. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV)
  • Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten

16. ALLGEMEINE VERWALTUNG

  • Führung des Telefon- und Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde

Referenzen

Kontakt

Jörg Thier

Oberes Waldtor 9

99880 Waltershausen

Tel.: 03622 9097140

Mobil: 0173 3401464

Email:

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